§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Cloudless Solutions GbR, vertreten durch die Gesellschafter Nedas Bilvinas und David Büsch (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Verbrauchergeschäfte i. S. d. § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der KI-basierten Prozessautomatisierung, insbesondere für Autohäuser und Autohandelsbetriebe. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit (Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt, Sachkunde und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung notwendiger Zugänge zu IT-Systemen, DMS oder anderen Datenquellen
- Benennung verantwortlicher Ansprechpartner
- Rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Daten und Materialien
- Sicherstellung, dass die bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind
(3) Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Üblicherweise umfasst sie eine einmalige Setup-Pauschale sowie eine wiederkehrende monatliche Vergütung. Die konkreten Konditionen lauten: [KONDITIONEN — z. B. Setup-Fee EUR X einmalig, monatlich EUR Y].
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese ausgewiesen wird.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit laufender Verträge [MINDESTLAUFZEIT — z. B. 6 Monate]. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere [VERLÄNGERUNGSZEITRAUM], wenn nicht mit einer Frist von [KÜNDIGUNGSFRIST — z. B. 1 Monat] zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
§ 7 Haftung und KI-Output-Disclaimer
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(3) KI-Output-Disclaimer:Sofern der Auftragnehmer Systeme einsetzt, die auf Künstlicher Intelligenz basieren (insbesondere Large Language Models), weist er den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass solche Systeme fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Ausgaben („Halluzinationen“) produzieren können. Die endgültige inhaltliche Verantwortung für die Verwendung der KI-generierten Ergebnisse verbleibt beim Auftraggeber. Eine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung wird ausdrücklich nicht geschuldet.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien hierfür einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(2) Vorbestehende Templates, Frameworks, Methoden und allgemein-technische Bausteine des Auftragnehmers bleiben in seinem Eigentum. Hieran erhält der Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Lösung.
(3) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Augsburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: April 2026